Willkommen beim AMC-Kerzenheim e.V. im ADAC
          Regionales Leistungszentrum für Jugendtrial des Motorsport-Verbandes Rheinland-Pfalz (MVRP) beim AMC Kerzenheim e.V. im ADAC

Mitgliedschaft und Training im AMC Kerzenheim e.V

ClubhausTrainingsrichtlinien

Allgemein
Trainingsgelände und Trainingszeiten sind mit der Kreis- und Gemeindeverwaltung festgelegt. Das Gelände muss schonend behandelt und gepflegt werden. Neben den unten aufgelisteten, grundsätzlichen Bedingungen werden an jedem 1. Dienstag des Monats um 20.00 Uhr im Clubheim besondere Aktivitäten und Beschränkungen besprochen. Bei Clubmitgliedern ist eine Trainingsversicherung gewährleistet.
Jedes »unerlaubte« Fahren gefährdet unser Hobby! Deshalb: ERST FRAGEN; DANN FAHREN!
Die Aushänge am schwarzen Brett sind zu beachten.


Trainingsgelände
- Die Geländegrenzen muss jeder Fahrer mit einem Vorstandsmitglied abgehen.
- Vor jedem Training ist das zu befahrende Gelände mit dem Sportwart bzw. der Aufsichtsperson abzusprechen.
- Der Waldsportplatz ist ein öffentlicher Platz. Befahren ist nur mit zugelassenen Kfz- und Führerschein zulässig. Nur wenn durch eingewiesene Personen eine Absperrung errichtet wurde, ist unter Aufsicht ein befahren, zum Beispiel durch Jugendliche und Kinder, auf eigenes Risiko möglich.


Trainingszeiten Motorradtrial
- Dienstag ohne Zeiteinschränkung.
- Samstag ohne Zeiteinschränkung.
- Sonn- und Feiertage bis 13.00 Uhr
Einschränkungen sind möglich, beispielsweise wenn der Schäferhundeverein eine Veranstaltung hat.
Erweiterungen zu Trialveranstaltungen sind ebenfalls möglich. Info bei der Stammtischrunde.


Trainingszeiten Fahrradtrial
Samstags ab 15:00 Uhr


Trainingsaufsicht
Es ist eine Trainingsaufsicht notwendig. Wenn kein Mitglied des Sportausschusses anwesend ist, kann ein anderes eingewiesenes Clubmitglied die Aufsicht übernehmen.
Die Aufsicht muss über die aktuellen Trainingsrichtlinien und notwendigen Maßnahmen im Falle eines Unfalles informiert sein.
Training von Einzelpersonen ist verboten.


Trainingsvoraussetzungen
- Es sind nur Trialmotorräder oder Fahrräder im Gelände gestattet.
- Anerkennung der Trainingsrichtlinien vom 24.02.2002
- Der Jahresbeitrag muß bezahlt sein.
- Mindestens zweimal im Jahr muss an einer AMC Versammlung teilgenommen werden.
- Um die Eintragung und Bestätigung der Arbeitsstunden muss sich jeder selbst kümmern.


Gastfahrer
Gastfahrer sind grundsätzlich nicht zugelassen. Ausnahmen sind vom Vorstand zu genehmigen.
Für Interessierte Vereinsfremde besteht die Möglichkeit mit den vereinseigenen Motorrädern den Trialsport kennen zu lernen.


Schnuppertrial
Zwei Mal im Jahr veranstaltet der AMC Kerzenheim ein Schnuppertrial. Dazu sind alle am Trialsport Interessierten herzlich eingeladen. Unter Anleitung können Kinder und Jugendliche erste Erfahrungen mit dem Trialsport machen. Die Termine (Frühling/Herbst) werden frühzeitig auf unserer Internetseite bekannt gegeben.


Haftungsausschluss
Der Teilnehmer (Fahrer und Kfz-Halter) nimmt auf eigene Gefahr am Training teil. Er trägt die alleinigen Zivil- und Strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm und seinem Fahrzeug verursachten Schäden.
Der Teilnehmer verzichtet nach erlittenen Unfällen oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen die Vertreter und Sportbeauftragte des Clubs sowie des ADAC.



Ansprechpartner

1. Vorsitzende: Heinz
Wirdel
Tel: 06351 - 66 85, Fax: 01803-5518-19022

2. Vorsitzender/Pressewart: Oliver Wirdel
Tel.: 06351 – 12 42 96

Jugendsportwart:
Wolfgang Schmitt
Tel: 06306 - 29 18

Sportwart für Trial-Oldtimer/Geländewart:
Gordan Martinovic
Tel: 06359 / 80 77 45

Sportwart für Straßen-Oldtimer:
Oliver Wirdel
Tel.: 06351 – 12 42 96

Clubhaus
Tel. 06351/51 71

Rettungsdienst
Tel. 06351/19222


Clubadresse

AMC Kerzenheim e.V. im ADAC
Alte Eisenberger Str. 5
67304 Kerzenheim

Hinter den folgenden Links finden sie die entsprechenden Anmeldeformulare
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>> AMC-Anmeldung (pdf)

>> ADAC-Jugendsausweis (pdf)

>> Haftungsverzicht (pdf, Voraussetzung für den Erhalt eines Trainingsausweises)

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